Handelt es sich bei den "Corona"-Masken um ein Medizinprodukt?
Nein. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die in unserem Shop zum Verkauf stehenden Masken den strengen einschlägigen gesetzlichen und technischen Normen für eine echte Schutzmaske nicht gerecht werden. Es handelt sich vielmehr ausschließlich um eine sogenannte Behelfs-Mund-Nasen- oder auch "Community"-Maske.
Unsere Produkte bestehen zu 100 Prozent aus Polyester und können lediglich vorübergehend als physische Barriere dienen, die den Atemstrom und den Tröpfchenauswurf reduzieren.
Produktauswahl
Die Produkteigenschaften der "Corona"-Maske im Überblick
Physische Barriere im Wunschdesign
Reduzieren Sie den Auswurf von Tröpfchen und Speichel, wenn Sie sich in der Öffentlichkeit aufhalten und verringern Sie so die Gefahr, eine Infektion auf Ihre Mitmenschen zu übertragen.
Lassen Sie Ihre Alltagsmaske nach eigenen Vorstellungen bedrucken, zum Beispiel mit einem Logo, oder greifen Sie auf ein vorgefertigtes Design zurück: für Sie selbst, Ihre Familienmitglieder, Ihre Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten.
Günstig, mit optimalem Halt, einfach zu reinigen
Das Produkt ist in mehreren Variationen verfügbar. Die Stoffmasken haben flexible, an den Kopfumfang anpassbare Gummibändel oder Gummischlaufen zur Befestigung hinter den Ohren. Bei einigen unserer Behelfsmasken sorgt ein integrierter Nasendraht für einen noch besseren Halt. Bitte beachten Sie, dass die Masken nach dem Tragen gereinigt werden sollten.
Individuelle Verarbeitung
Die "Corona"-Masken Economy, Standard, Classic und Premium bestehen aus hochwertigem Textilgewebe (100 Prozent Polyester). Das Material hat eine dichte Struktur und bietet einen angenehmen Tragekomfort. Diese Stoffmasken werden bei uns in Handarbeit genäht und im Anschluss noch einmal sorgfältig kontrolliert. Unsere unbedruckten "Corona"-Masken Cotton werden aus 100 % Bio-Baumwolle nach Öko-Tex® Standard hergestellt. Die bedruckbaren Papiermasken zur einmaligen Nutzung werden aus hochwertigem Bilderdruck- und Recyclingpapier gestanzt.
Einschubtasche für Filter
Versehen Sie die doppellagigen Behelfsmasken CLASSIC und PREMIUM für eine optimale Verwendung mit einem auswechselbaren Filter. Durch regelmäßiges Waschen und Wechseln der Filter minimieren Sie das Risiko der Tröpfchenübertragung.
FAQ
Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie herrscht im Jahr 2020 weltweit auf dem Markt Medizinprodukte für den Virenschutz sowie für Mund- und Atemschutzmasken eine Unterversorgung. Das noch verfügbare Kontingent ist aktuell dem medizinischen Personal und den Pflegekräften vorbehalten, die jeden Tag das hiesige Gesundheitssystem aufrechtzuerhalten versuchen. Sobald die weltweiten Produktionskapazitäten ausreichend hochgefahren sind und die ausreichende Versorgung aller Beschäftigten im Gesundheitssystem gewährleistet werden kann, ist wieder mit einer kommerziellen Verfügbarkeit für Privatpersonen zu rechnen.
In den letzten Tagen wurde insbesondere die "Corona"-Maske STANDARD mit eigenem Design besonders häufig von unseren Kunden bestellt, da sie eine vollständige optische Anpassung an die Wünsche unserer Kunden ermöglicht
Im Zuge der Maßnahmen gegen SARS-CoV-2 / COVID-19 gibt es in einigen Bundesländern eine explizite Maskenpflicht für das Tragen von Mundschutz in der Öffentlichkeit.
Der aktuell häufig in den Medien zitierte Virologe Christian Drosten sagte im NDR, das Tragen einer "Corona"-Maske sei "eine höfliche Idee. [...] Ich signalisiere meiner Umgebung: Egal, was mit mir ist, ihr seid vor mir immerhin in dem Sinne geschützt, dass - wenn ich spreche - nicht irgendwelcher Speichel durch die Gegend fliegt oder dass - wenn ich huste - die gröbsten Tröpfchen in diesem Stoff hängenbleiben."
Das Robert-Koch Institut (RKI) äußert sich zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Öffentlichkeit wie folgt: "Für die Bevölkerung empfiehlt das RKI das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (textile Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutz) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung kann ein zusätzlicher Baustein sein, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren - allerdings nur, wenn weiterhin Abstand (mindestens 1,5 Meter) von anderen Personen, Husten- und Niesregeln sowie eine gute Händehygiene eingehalten werden." Mehr dazu erfahren Sie hier.
Wer eine sogenannte "Corona"-Maske in der Öffentlichkeit trägt - also zum Beispiel beim Einkaufen oder beim Spazierengehen - der muss dennoch sämtliche Hygieneregeln einhalten, die aktuell vom Robert-Koch-Institut (RKI) oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfohlen werden:
- Halten Sie den vorgegebenen Mindestabstand zu Ihren Mitmenschen ein
- Unterstützen Sie die Initiativen des Social Distancing
- Waschen Sie sich regelmäßig für 20 bis 30 Sekunden Ihre Hände
Beachten Sie die folgenden Hinweise für den Gebrauch der "Corona"-Maske:
- Bevor Sie die Maske anlegen, sollten Sie Ihre Hände intensiv reinigen.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Behelfsmaske jederzeit eng an den Wangen anliegt und stets Mund und Nase bedeckt.
- Wechseln Sie Ihre Maske regelmäßig, insbesondere wenn Sie merken, dass es zu einer Durchfeuchtung des Stoffes gekommen ist.
- Während des Tragens sollten Sie unbedingt vermeiden, regelmäßig von außen an der Maske herum zu zupfen - dabei könnten sich Schmutz, Bakterien und Viren auf Ihre Finger übertragen. Vermeiden Sie zudem diese häufigen Fehler:
- Tragen Sie die Maske nicht unterhalb der Nase.
- Bedecken Sie nicht nur die Nasenspitze, sondern die gesamte Nase.
- Stellen Sie sicher, dass das Kinn vollständig durch die "Corona"-Maske bedeckt ist.
- Lassen Sie nicht zu, dass an den Seiten der Maske eine Lücke entsteht, weil diese nicht fest genug sitzt.
- Eine getragene Maske sollte nicht locker um den Hals hängen.
- Achten Sie beim Absetzen der Maske darauf, dass die Ihrem Mund abgewandte Seite verunreinigt oder sogar mit Viren konterminiert sein könnte. Sie sollten weder diesen Teil der Maske noch den befeuchteten Innenteil berühren. Falls Sie es versehentlich doch getan haben, berühren Sie anschließend nicht Ihr Gesicht und waschen Sie Ihre Hände erneut.
- Die benutzte Maske sollten Sie vorsichtig in einen Beutel stecken und diesen luftdicht verschließen.
- Reinigen Sie benutzte Masken täglich - Sie können das Produkt bei 60 Grad Celsius in der Waschmaschine waschen. Lassen Sie es anschießend vollkommen trocknen. Alternativ können Sie Ihre Maske auch bügeln.
Selbstverständlich. Wenn Sie über geeignete Stoffe und ca. 30 cm Gummiband verfügen, können Sie mit ein wenig Nähgeschick und Aufwand Ihre eigene Maske basteln. Eine Anleitung dazu inkl. einem geeigneten Schnittmuster stellen wir Ihnen in Kürze in unserem Magazin zur Verfügung. Bitte sehen Sie jedoch davon ab, bei einer Eigenproduktion auf Staubsaugerbeutel zurück zu greifen. Diese beinhalten aus hygienischen Gründen unter Umständen antibakteriell wirkende Pulver und können beim Einatmen gesundheitsschädigend sein.
Wir bieten inzwischen viele verschiedene Corona Stoffmasken Modelle zum Kauf an: ECONOMY, STANDARD, CLASSIC und PREMIUM - jedes Modell mit der Option eines eigenen Designs oder einem fest vorgegebenen Motiv.
Der Preis pro 10 Stück beginnt bei:
- 56,49 € netto für das Modell STANDARD,
- 97,16 € netto für das Moell ECONOMY,
- 108,89 € netto für das Modell CLASSIC sowie
- 133,77 netto für das Modell PREMIUM.
Als Maskenalternativen bieten wir zudem:
- Günstige Gesichtsvisiere ab 31,99€ netto pro 10 Stück,
- Preiswerte unbedruckte Baumwollmasken ab 9,57€ netto pro 10 Stück sowie
- Einwegmasken aus Papier ab 49,02€ netto pro 100 Stück
Es gibt keinen. Das RKI benutzt den Begriff "Community Maske" als Synonym für solche Masken, die lediglich als physische Barriere dienen und den streng regulierten Anforderungen an einen medizinischen Mundschutz nicht gerecht werden.
Nein. Bitte waschen Sie die Maske nach dem Tragen bei 60 Grad Celsius in der Waschmaschine.
Ursprünglich hatten sich Bund und Länder am 15. April darauf geeinigt, dass es in der Öffentlichkeit ein Maskengebot geben solle. Vielen Bundesländern ging dieses Gebot aber nicht weit genug. Binnen weniger Stunden gab Bayern bekannt, eine Maskenpflicht einführen zu wollen. Kurze Zeit später zogen zunächst weitere Bundesländer und schließlich auch die Bundesregierung nach. Verkündet wurde eine Maskenpflicht in allen 16 deutschen Bundesländern für das Einkaufen und im öffentlichen Personen-Nahverkehr (siehe dazu: ). Darüber hinaus gelten aktuell in einigen Bundesländern noch sehr individuelle Regeln,die unten nur überblickartig dargestellt werden können: (für die ganz konkreten Regelungen in Ihrem Bundesland können Sie folgende Seite nutzen:
- In Nordrhein-Westfalen, Saarland, Hamburg und Rheinland-Pfalz gibt es eine Maskenpflicht für den Besuch von Wochenmärkten.
- In Mecklenburg-Vorpommern gilt eine Maskenpflicht beim Betreten von Bibliotheken sowie beim Aufsuchen von Arztpraxen, sowie für Taxifahrten.
- In Hamburg gilt die Maskenpflicht seit dem 27.04.2020 noch für die Angestellten in Pflege- und Altenheimen.
- In Baden-Württemberg sind auch im Fernverkehr und in Flughafengebäuden Masken zu tragen.
Wie Sie den oben dargestellten individuellen Regelungen der Bundesländer entnehmen können, werden die dort lebenden Bürger beim Einkauf und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zum Tragen einer "Corona Maske" verpflichtet. Nach einer einwöchigen Übergangsfrist drohen teilweise Bußgelder beim Verstoß gegen die Maskenpflicht. Über die Höhe der Bußgelder wird aktuell noch in vielen Ländern beraten. In Bayern drohen bei Verstoß gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln bspw. 150 € Bußgeld. Besonders hoch sind die Strafen jedoch für Ladenbetreiber, die ihr Personal ohne Community Maske in den Dialog mit Kunden treten lassen - dafür drohen bis zu 5.000 € Strafe. In Berlin und Brandenburg hingegen soll es zunächst keine Bußgelder geben.
Ja. Im öffentlichen Raum gelten nach wie vor:
- der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen.
- Der verpflichtende Mund-Nasen Schutz, vor allem in ÖPNV und ggf. demnächst in Einrichtungen, die wiedereröffnen sowie
- Kontaktbeschränkungen zu Menschen aus einem anderen Haushalt.
Der Bundesverkehrsminister rät zudem zum Tragen einer Maske beim Reisen mit dem Fernverkehr der DB sowie bei Flügen. Es ist davon auszugehen, dass sich an der Maskenpflicht nichts ändern wird, solange es keinen wirksamen Impfstoff gibt.
In vielen Bundesländern gilt für Kinder ab dem siebten Lebensjahr (also nach Vollendung des sechsten Geburtstages) eine Maskenpflicht. Am strengsten sind die Regelungen für Kinder in Sachsen-Anhalt - dort müssen Kinder bereits ab einem Alter von zwei Jahren eine "Corona" Maske tragen.
Generell ja. Bitte beachten Sie aber die in Ihrem jeweiligen Bundesland geltenden Regelungen.
Ja. Nach Angaben des Wirtschaftsministers soll künftig mit Hilfe von Förderprogrammen ein Anreiz für eine verstärkte Inlandsproduktion von Atemschutzmasken gesetzt werden. Ziel sei es, die Abhängigkeit von China für diese Kategorie von Produkten zu reduzieren.
Paaren, die während der Covid-19 Pandemie heiraten, gebührt unser besonderer Respekt. Das Tragen einer Maske auf dem Hochzeitsfoto ist für viele nicht nur eine spezielle Erinnerung an einen einzigartigen Tag Ihres Lebens, sondern es wird sicher auch zu einem Stück Zeitgeschichte werden. Unserer Erfahrung nach sind Hochzeitspaare sehr kreativ, wenn es um die Erstellung individueller Masken geht. Die Klassiker sind ohne Frage:
- Frau trägt eine Maske in Weiß, Mann trägt eine in Schwarz oder Grau.
- Sie trägt den Aufdruck "Mrs.", er den Zusatz "Mr." - jeweils häufig in goldener Schrift.
- Auch die Vornamen des Brautpaares werden gelegentlich auf die jeweilige Maske gedruckt.
- Viele Hochzeitsgesellschaften haben ein durchgängiges Logo oder eine besondere Schriftart - auch dies lässt sich auf den MNS aufbringen.
- Das Datum der Hochzeit kann ebenso aufgedruckt werden.
- Herzen oder Blumen lassen sich zur Verzierung nutzen.
- Häufig erhalten auch die Trauzeuginnen und Trauzeugen einen Aufdruck mit Ihrem Namen.
Nein. Wenn Sie bei uns eine "Corona" Maske bestellen möchten, dann können Sie aber selbst zum Designer werden. Gestalten Sie Ihre Maske frei nach Ihrer eigenen Vorstellung. Sollten Sie Bilder auf Ihre Maske aufdrucken, achten Sie bitte darauf, dass sie über die nötigen Bild- oder Logorechte verfügen.
Anfang Juli 2020 wurde auf Initiative des Bundeslands Mecklenburg-Vorpommern in den Medien und der Politik verstärkt über eine Abschaffung der Maskenpflicht im Einzelhandel diskutiert. Hintergrund der Debatte: der stationäre Einzelhandel verzeichnete in Folge der Sars-CoV-2 Pandemie anhaltende Umsatzeinbrüche im Vergleich zum Vorjahr. Die Händler führen dies unter anderem auf die Maskenpflicht zurück: das Einkaufserlebnis werde eingeschränkt und dadurch die Konsumfreude gebremst. Angesichts der damals in Deutschland rückläufigen Infektionszahlen drängten Händler daher auf eine weitere Lockerung der Maskenpflicht.
Seitens der Bundesregierung sowie des inzwischen selbst erkrankten Bundesgesundheitsministers, Jens Spahn, bildete die Maskenpflicht jedoch stets einen zentralen Baustein der Präventionsstrategie einer 2. Infektionswelle. Nun, da die zweite Welle des Infektionsgeschehens nicht nur existent ist, sondern deutlich schlimmer auszufallen droht als erwartet, ist eher mit einer Verschärfung der Maskenpflicht zu rechnen. Nachfolgend finden Sie einen kuratierten Überblick des aktuellen Stands zum Thema, der aufgrund der föderalen Verantwortung beim Infektionsschutz in den Bundesländern variiert - wir begrenzen ihn zunächst auf die bevölkerungsstärksten Länder und ergänzen neue Informationen sukzessiv:
- Baden-Württemberg: Per 19. Oktober 2020 müssen im ganzen Bundesland in Fußgängerzonen, auf Marktplätzen und in öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr Masken getragen werden.
- Bayern: auch hier wurden mit der letzten Änderung vom 18.10.2020 die Regeln nochmals verschärft. Unter anderem neu ist die Möglichkeit der Kreisverwaltungen lokal die Bestimmungen ab einem 7-Tage Inzidenzwert von >35 anzupassen und in bestimmten zu definierenden Bereichen die Maskenpflicht auszuweiten.
- Berlin: Hier gab es eine Ausweitung der bisherigen Bestimmungen - demnach muss auf Wochen- und Weihnachtsmärkten aber auch in prominenten Einkaufsstraßen oder Warteschlangen Mund Nase Schutz getragen werden.
- Niedersachsen: Alltagsmasken müssen ab dem 22.10.2020 nun auch unter freiem Himmel getragen werden, wenn 1,5m Abstand nicht gewährleistet werden können - neuerdings bereits ab einem Inzidenzwert größer 35.
- NRW: Bereits in Kraft getreten sind ab dem 26.10.2020 verschärfte Regeln für das Tragen einer Maske in Schulen für Schüler abseits der Primarstufe. Ab Inzidenzwerten von >35 muss auch immer dann Mund und Nase bedeckt werden, wenn der Mindestabstand in der Öffentlichkeit nicht eingehalten werden kann.
- Selbst im deutschen Bundestag wurde durch den Bundestagspräsidenten Anfang Oktober 2020 eine Maskenpflicht durchgesetzt.