Wie gehen die Verteiler mit Werbeverbotshinweisen an den Briefkästen um?
Von Haushalten angebrachte Werbeverbotshinweise, wie zum Beispiel „Keine Werbung“, werden von den Zustelldienstleistern selbstverständlich eingehalten. Daher werden in diese Briefkästen keine Prospekte und Werbemittel eingeworfen. Kostenlose Anzeigenblätter dürfen hingegen in solche Briefkästen zugestellt werden, sofern nicht ausdrücklich die Zustellung von diesen Medien untersagt wurde – wie z. B. durch einen gut kenntlich gemachten Aufkleber auf dem Briefkasten mit der Aufschrift „Bitte keine Werbung und kostenlose Zeitungen“.
In der Verteilplanung sind die erreichbaren Privathaushalte je Zustellmedium bereits berücksichtigt.