Weihnachten ist eine gute Gelegenheit, den Mitarbeitern oder Geschäftsfreunden seine Wertschätzung auszudrücken oder einfach nur mal Danke zu sagen. Die gemeinsame Weihnachtsfeier mit den Kollegen wird zur entspannten Runde am Jahresende, und ein Dankeschön in Form eines Geschenks bereitet jedem Freude. Damit das Finanzamt nicht mitfeiert, gilt es, ein paar Regeln zu beachten, um Weihnachtsgeschenke für die Mitarbeiter steuerfrei zu halten.
Übersicht
Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter: steuerfrei bis 50 Euro
Grundsätzlich sind Sachgeschenke oder Gutscheine an die eigenen Mitarbeiter bis zu einer Höhe von 50 Euro inklusive Mehrwertsteuer steuerfrei, da sie als freiwillige Zusatzleistung gelten. Reine Geldgeschenke hingegen – wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld – sind immer steuerpflichtig, und zwar ab dem ersten Euro.
Der steuerfreie Betrag von 50 Euro ist übrigens nicht nur an Weihnachten, sondern jeden Monat zulässig. Manche Arbeitgeber nutzen ihn, um ihren Angestellten beispielsweise das monatliche Fitnessstudio zu bezahlen. Nicht genutzte Freibeträge lassen sich allerdings nicht auf den nächsten Monat übertragen – so bleibt es auch im Weihnachtsmonat Dezember bei der Höchstgrenze von 50 Euro. Wer also jeden Monat sowieso Benefits für 50 Euro bezahlt, hätte dann für das traditionelle Weihnachtsgeschenk im Dezember keine zusätzliche Freigrenze.
Hinweis: 2022 wurde die sogenannte Sachbezugsfreigrenze von 44 auf 50 Euro angehoben.
Gutscheine
Im Gegensatz zu Geldgeschenken sind Gutscheine mit Geldbeträgen ebenfalls bis zu 50 Euro steuerfrei. Achten Sie darauf, dass diese eine klaren Bezug zu Waren oder Dienstleistungen verwenden. Die Gutscheine sollten keine Möglichkeit für eine Barauszahlung oder eine Kreditkartenfunktion aufweisen.
Übrigens gibt es auch einen Grenze für Betriebsfeiern. Dieser liegt bei 110 Euro pro Mitarbeiter und ist auf maximal zwei Feiern im Jahr beschränkt.
Pauschalbesteuerung
Die 50 Euro sind eine Freigrenze und kein Freibetrag; bei der Überschreitung der Freigrenze ist die volle Bemessungsgrundlage zu besteuern. Überschreitet das Geschenk also diese Freigrenze, ist der gesamte Geschenkewert steuer- und beitragspflichtig und nicht nur der Betrag, der über die 450 Euro hinausgeht. Grundsätzlich können Sie als Schenkender eine Pauschalsteuer von 30 Prozent (zuzüglich Soli-Zuschlag und Kirchensteuer) abführen.
Tipp: Wer den Angestellten zum Fest eine Freude machen und nicht Unmut verbreiten möchte, sollte bei Geschenkwerten über 50 Euro davon Gebrauch machen und den Beschenkten darüber informieren.
Sachgeschenk als Dankeschön
Die meisten Arbeitnehmer schätzen das weihnachtliche Dankeschön. Laut Umfragen verschenken immerhin zwei Drittel der Arbeitgeber ihren Angestellten zumindest eine Grußkarte. Ein Sachgeschenk für die Kollegen ist jedoch lieber gesehen. Da die berühmten Socken unter dem Weihnachtsbaum nicht immer gut ankommen, sollten Sie sich rechtzeitig Gedanken machen, wie ein sinnvolles Geschenk aussehen kann.
Was halten Sie von einem hochwertigen Kugelschreiber, einen Notizblock oder eine Businessmappe? In unserem Shop finden Sie bedruckbare Trinkflaschen und Becher, praktische Laptop-Taschen und -Rucksäcke sowie coole T-Shirts und Hoodies, um den Mitarbeitern Danke zu sagen. Technikfreunden bereitet man sicherlich mit Kopfhörern, Bluetooth-Lautsprechern oder einer Powerbank Freude, und auch der Regenschirm wird gerne genommen – Ideen für Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter, die unter 50 Euro liegen und somit steuerfrei sind, gibt es zu genüge.
Geschenke zum persönlichen Ereignis
Sie kennen die 60-Euro-Grenze? Die gibt es auch; sie gilt aber nicht für Weihnachtsgeschenke. Die Steuerbefreiung in Höhe von 60 Euro inklusive Mehrwertsteuer gilt nur für Geschenke zu einem „persönlichen Ereignis“. Zu diesen persönlichen Ereignissen zählen laut Finanzamt der Geburtstag, die Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Arbeitnehmerjubiläum – Weihnachten zählt nicht dazu.
Wichtig: Die eine Zuwendung schließt aber die andere nicht aus. Fällt also ein persönliches Ereignis wie eine Hochzeit in den Dezember, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit Sachzuwendungen in Höhe von 50 Euro und von 60 Euro für das persönliche Ereignis beglücken.
Geschenke für Geschäftspartner (Werbegeschenke)
Beachten Sie bitte: Das Finanzamt unterscheidet Sachzuwendungen an eigene Mitarbeiter und Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde. Geschenke an Letztere, also an Nichtarbeitnehmer, unterliegen einer anderen Freigrenze. Hier gilt für zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen eine Grenze von 35 Euro netto.
Lesen Sie dazu auch unseren Artikel: Werbeartikel verschenken: In diesen Fällen sind Ihre Geschenke abzugsfähig
Betriebsausgaben absetzen und Buch führen
Die Mitarbeitergeschenke, die Weihnachtsfeier oder sonstige Leistungen können als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Dazu muss der Arbeitgeber über die Kosten und deren Verwendungszweck Buch führen. Mit einer schriftlichen Empfangsbestätigung der Zuwendungen ist man für eine mögliche Betriebsführung auf der sicheren Seite.
Werbegeschenke unter 10 Euro
Streuartikel oder Streuwerbeartikel sind Artikel bzw. Sachgeschenke unter 10 Euro. Sie kennen sicher die einfachen, bedruckten Kugelschreiber oder Notizblöcke – klassische Werbegeschenke mit relativ geringem Anschaffungswert, die eher nicht in die Kategorie Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter fallen sollten.
Quellen:
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 8 Einnahmen: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 19: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__19.html
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
Bildquellen: Jayme Burrows, Shahril KHMD, SeventyFour, Just Life, Roman Samborskyi via Shutterstock
Dieser Artikel wurde am 9. November 2021 veröffentlicht und im Oktober 2023 aktualisiert.